© Sajama Lama - Alle Rechte vorbehalten
Sajama Lama
Allgerstraße 1a
89343 Jettingen-Scheppach
OT Schönenberg
Tel. 08225/2182
Handy 0173/4319147
E-Mail info@sajama-lama.de
Reservieren Sie:
Mobil 0173/4319147
Tel. 08225/2182
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2020
Hubert Rauch
Sajama Lama - Lama- und Alpakahof - Wandern mit Lamas und Alpakas
Allgerstraße 1a
89343 Jettingen-Scheppach, Ortsteil Schönenberg
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in
Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein
paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil
anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka & Lama Wanderungen, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem
Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren
ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite Hubert Rauch, Sajama Lama als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist
jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen,
Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen
Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach
den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar
auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren
Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen
Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches
Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher
Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus
ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Firma Sajama Lama - Hubert Rauch , vertreten durch das Aufsichtspersonal,
kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die
Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die
Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Hubert Rauch, können mit rechtlicher Wirkung
gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung
Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Hubert Rauch - Sajama Lama ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann
daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht,
verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher
oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen
werden.
§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Wanderungen nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen
stören könnten.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Lamas & Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder
gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht
sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu
Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während
unseren Lama & Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach
unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Lamas & Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den
Tieren darf nichts gefüttert werden.
§ 5 Alpaka- Trekkingtouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen
Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen
kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Wanderungen bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder
Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden
können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige
Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine
Absage der Tour durch den Gast spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage
behalten wir uns vor, die Hälfte des vereinbarten Preises zu
berechnen und am Veranstaltungstag bei Nichterscheinen 100% Stornogebühr zu verlangen. Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern,
wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Tourenpreises fällig. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch
immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Hubert Rauch - Sajama Lama behält sich auch bei den Lama &
Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir
berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne
Kostenersatz auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und
abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.
§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei Hubert
Rauch's - Sajama Lama anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein
Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber,
soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen
unserer vorherigen Zustimmung.
§ 9 Gutscheine
Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die
Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!
§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Hubert Rauch - Sajama Lama vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Hubert Rauch - Sajama Lama . Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die
Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen
unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht.
Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter
Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Jettingen, im August 2020
Hygiene Regeln
In der aktuellen Situation im Umgang mit dem Coronavirus möchten wir Sie bitten, bei allen Veranstaltungen auf unserem Hof, die
vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes (bitte selber mitbringen), einen Mindestabstand,etc., einzuhalten.
Wir dürfen Ihnen auch in dieser außergewöhnlichen Zeit nicht die Hände zur Begrüßungreichen - zum Schutz für alle Beteiligten.
Dafür schenken wir Ihnen ein Lächeln (s. o.).
Herzlichen Dank fürIhr Verständis!
TICKETSHOP
Wanderungen mit vorgegebenen
Terminen in der Gruppe direkt
buchbar.
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